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Beweisregel von Art. 200 ZGB

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

Éclairages
Direkte Steuern
Der überlebende Ehegatte kann sich dann nicht auf die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben berufen, wenn er sich in eigener Person der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat. Dem KStA ZH ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass die hinterzogenen Vermögenswerte der Witwe gehörten. Das BGr schliesst auf ein Miteigentum der Ehefrau an den Vermögenswerten mit der Folge, dass ein Teil davon im vereinfachten Verfahren und der andere Teil des gleichen Vermögenswertes im ordentlichen Verfahren nachbesteuert wird.
iusNet StR 26.05.2020