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Beweisregel von Art. 200 ZGB

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

Éclairages
Direkte Steuern
Die gemeinsame Unterzeichnung der Steuererklärung durch Ehegatten ändert nichts an der Tatsache, dass der überlebende Ehegatte, dessen Steuerfaktoren nicht betroffen sind, nicht Mittäter einer Steuerhinterziehung sein kann. Erben, die sich aber bereits in eigener Person der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, sind nicht zu privilegieren.
iusnet StR 26.05.2020