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Bezugsteuer

Bezugsteuer

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

2C_680/2021

Aufgrund von im Ausland bezogenen Anwaltsdienstleistungen hätte sich eine liechtensteinische Gesellschaft ins Mehrwertsteuerregister eintragen und Bezugsteuer entrichten müssen. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass sie lediglich als Stellvertreterin des im Ausland domizilierten Prinzipals aufgetreten sei. Das BGr kommt jedoch zum Schluss, dass das Vertreterverhältnis vorliegend nicht bewiesen werden könne. Die Beschwerde wir abgewiesen
iusNet StR 24.08.2022