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Bezugsteuerpflicht

Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-722/2022

Im vorliegenden Entscheid ist strittig, in welchem Umfang der Beschwerdeführerin der Vorsteuerabzug für die von ihr in der Steuerperiode 2019 deklarierte Bezugsteuer gewährt werden soll. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass die von der Vorinstanz anhand des in der Rechnung erwähnten Leistungszeitraums vorgenommene Aufteilung des Bezugs der Beratungsleistungen pro rata temporis nicht zu beanstanden ist. Es liegen keine stichhaltigen Anhaltspunkte zu Gunsten der Beschwerdeführerin vor. Die Beschwerdeführerin konnte den entsprechenden Nachweis für eine steuermindernde Tatsache, welcher ihr obliegt, nicht erbringen. Auch mit zwei weiteren Eventualanträgen konnte die Beschwerdeführerin nicht durchdringen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 22.02.2023