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Bindungswirkung

Bindungswirkung von (Steuer-)Rulings bei offensichtlicher geldwerter Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass der im Ruling geschilderte Sachverhalt eine offensichtliche geldwerte Leistung enthält, weshalb die Auskunft offensichtlich unrichtig war. Gemäss Bundesgericht sind Bedeutung und Tragweite von Rulings mittels Auslegung – wie empfangsbedürftige Willenserklärungen – zu ermitteln. Es ist das übereinstimmende wirkliche Verständnis der Parteien festzustellen. Erst wenn dieses unbewiesen bleibt, ist die Wissenserklärung nach dem Vertrauensgrundsatz auszulegen.
iusNet StR 29.08.2023