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Bodenabfertigungsleistungen

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Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-5826/2022

Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, ob die von der Beschwerdeführerin erbrachten Leistungen «Airport Ticket Sale Service» und «Airport Ticket Management» als Vermittlungsleistungen zu qualifizieren sind. Sollte die Beschwerdeführerin nämlich als Vermittlerin handeln, wäre ihr nur die Provision für die verkauften Flugtickets als Umsatz zuzurechnen, wobei die Vermittlung einer von der Steuer befreiten Beförderung im Luftverkehr ebenfalls von der Steuer befreit wäre. Das Gericht kommt jedoch zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin ihr Personal für den Betrieb des «Airport Ticket Office» respektive des «Airport Ticket Management» zur Verfügung stellt. Dies stellt eine Leistung dar, die an eine Empfängerin mit Sitz in der Schweiz erbracht wird und somit steuerbar ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 29.05.2024