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Bonitätsprüfung

Die Mitwirkung des Verkäufers bei der indirekten Teilliquidation

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht betont, dass die blosse Existenz von nicht betriebsnotwendiger Substanz nicht ausreicht, um eine indirekte Teilliquidation zu begründen. Im vorliegenden Fall stand die nicht-betriebsnotwendige Substanz der Gesellschaft allerdings in einem derartigen Missverhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen, dass eine weitere Thesaurierung betrieblich keinen Sinn ergibt, weshalb von einer Mitwirkung des Käufers auszugehen ist.
iusNet StR 26.02.2024