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Bordbuchs

Geldwerte Leistungen an eng verbundene Personen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4304/2021

Die steuerpflichtige X. AG stellte ihrem 50 % Aktionär sieben Liebhaberfahrzeuge zur privaten Verwendung zur Verfügung, das heisst ausserhalb der betrieblichen Sphäre bzw. geschäftlichen Nutzung. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass es sich beim Zurverfügungstellen nicht um eine reine Innenleistung, sondern um ein Leistungsverhältnis zwischen dem Aktionär und der X. AG handelt. Auf dieser von der X. AG erbrachten Leistung ist ein Mietentgelt zu schätzen, auf dem sodann die Mehrwertsteuer zum Normalsatz abzurechnen ist. Die Beschwerde wird ab-gewiesen.
iusNet StR 25.07.2023