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Busse

Hinterziehung der Gewinnsteuer durch geschäftsmässig nicht begründete Aufwände

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Vermischung zwischen der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführten besonderen Strafuntersuchung und dem Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltung ist nicht per se problematisch, weshalb die Verwertung der Erkenntnisse der Eidgenössischen Steuerverwaltung im kantonalen Hinterziehungsverfahren zulässig ist. Die Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die kantonale Steuerverwaltung ist gesetzlich vorgesehen und daher zulässig.
iusNet StR 29.08.2023

Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Direkte Steuern
Liegt objektiv eine Widerhandlung gegen das VStG vor, verjährt die Nachforderung der Verrechnungssteuer nicht, solange die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung noch nicht verjährt sind. Hat die Gesellschaft der ESTV keine Jahresrechnung eingereicht, beginnt die Vollstreckungsverjährungsfrist von sieben Jahren 30 Tage nach Genehmigung der Jahresrechnung durch die Generalversammlung. Sie steht ab dem Tag still, an dem die ESTV den Nachleistungsentscheid verkündet hat, gegen den die Gesellschaft Einsprache bzw. Beschwerde erhoben hat.
iusNet StR 28.03.2022

Spontanität als Voraussetzung einer straflosen Selbstanzeige

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr geht davon aus, dass die KStV BE aufgrund der eingeforderten Dokumente, insbesondere der Baukostenabrechnung, von sich aus zu Tage gefördert hat, dass der Alleinaktionär der Beschwerdeführerin Rechnungen zum Teil mit Barmitteln aus deren Kasse beglichen und die Beschwerdeführerin die zugrundeliegenden Restaurationsumsätze nicht deklariert hatte. Der Alleinaktionär hatte Gewissheit über den Eintritt der Steuerverkürzung als logische Folge seines Verhaltens. Somit handelte er nicht bloss mit Eventual-, sondern mit direktem Vorsatz. Die Beschwerdeführerin hat sich den Vorsatz ihres VRP zurechnen zu lassen.
iusNet StR 06.02.2020