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dingliches Recht

Beschränkte Steuerpflicht aufgrund einfacher Gesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft kann dem Eigentum an einer Immobilie wirtschaftlich gleichgestellt sein und eine beschränkte Steuerpflicht im Liegenschaftskanton auch dann begründen, wenn die steuerpflichtige Person am Grundstück nicht unmittelbar berechtigt ist. Ist die steuerpflichtige Person im Sitzkanton bereits rechtskräftig veranlagt und entsteht durch die Veranlagung im Liegenschaftskanton eine Doppelbesteuerung, ist diese durch Aufhebung der Veranlagung des Sitzkantons durch das Bundesgericht zu beseitigen.
iusNet StR 30.01.2024