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Direktinvestitionen

Pauschale Rückstellungen für Baumunterhalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Rückstellungsbildung für laufenden Baumunterhalt ist grundsätzlich nicht zulässig, da es sich um Kosten handelt, welche in der entsprechenden Periode anfallen und auch in dieser zu verbuchen sind. Rückstellungen sind für Risiken zulässig die in der entsprechenden Geschäftsperiode begründet wurden und unmittelbar drohen. Darüber hinaus prüft das Bundesgericht die Zulässigkeit von Rückstellungen für Absterben und Unverkäuflichkeit von Bäumen.
iusNet StR 21.02.2023