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dreijährige Verwirkungsfrist

Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Der vorliegende Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Frist für den Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welche auf den in den Jahren 2008 und 2009 fällig gewordenen Erträgen erhoben wurde, abgelaufen ist. Das BGr kommt zum Schluss, dass die Rückerstattungsanträge, welche die Beschwerdeführerin am 19. Februar 2016 einreichte, die dreijährige Verwirkungsfrist nicht wahren konnten. Zudem stellt das BGr fest, dass die Bedingungen für eine Fristwiederherstellung nicht erfüllt sind.
iusNet StR 24.02.2020