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Eigennutzung

Steuerumgehung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4410/2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin in Bezug auf den seit dem Jahr 2015 von ihr gehaltenen Helikopter den Vorsteuerabzug infolge einer teilweisen Steuerumgehung zu korrigieren hat. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.04.2023