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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Einfache Verwaltung Des Privatvermögens

einfache Verwaltung des Privatvermögens

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel trotz langer Haltedauer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gewinne, die eine Privatperson zufällig oder im Rahmen der einfachen Verwaltung ihres Privatvermögens erzielt, gelten als steuerfreie private Kapitalerträge. Geht die Tätigkeit über diesen engen Rahmen hinaus und ist sie insgesamt auf die Erzielung von Einkünften ausgerichtet, liegt eine selbständige Erwerbstätigkeit vor. Eine solche kann auch schon gerechtfertigt sein, wenn keine für Dritte erkennbare organisierte Tätigkeit vorliegt und diese auch nur hilfsweise oder vorübergehend oder sogar nur einmalig ausgeübt wird.
iusNet StR 26.04.2021

Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr beurteilt, ob Stammanteile einer GmbH als Geschäfts- oder Privatvermögen qualifizieren. Das entscheidende Kriterium ist der Wille des Betroffenen, seine Beteiligungsrechte dafür zu nutzen, das Geschäftsergebnis seines eigenen Unternehmens zu verbessern. Es kommt zum Schluss, dass bei der Errichtung der GmbH ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Beteiligungen an dieser Gesellschaft und den anderen vom Beschwerdeführer betriebenen Geschäften existierte, weshalb die Stammanteilen der GmbH als Geschäftsvermögen qualifizieren.
iusNet StR 28.01.2020