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Einfuhrabgabenbefreiung

Einfuhr eines im Ausland immatrikulierten Autos

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-3322/2018

Der in der Schweiz wohnhafte A fuhr mit einem auf eine niederländische Gesellschaft immatrikulierte Bently in Zürich in eine Polizeikontrolle. Da die Voraussetzungen für eine Einfuhr im Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht erfüllt sind, musst er nachträglich die Einfuhrabgaben leisten.
iusNet StR 25.02.2019