Die freiwillige Weiterführung der Versicherung bei der Bayerischen Ärzteversorgung nach dem Zuzug in die Schweiz übernimmt bei den in der Schweiz als Zahnärzte selbständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen die Funktion der beruflichen Vorsorge (2. Säule), sofern sie sich in der Schweiz nicht einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen haben.