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Einspracheverfahren

Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Direkte Steuern
Das Nebeneinander der Verjährungsfristen von Art. 17 VStG und Art. 11 f. VStR beruht auf einem bewussten Entscheid des Gesetzgebers. Es wäre daher am Gesetzgeber, die Vereinheitlichung der Verjährungsregeln vorzunehmen, sollte er dies wünschen.
iusNet StR 28.03.2022