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Entgelt

Subvention vs. anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Im vorliegenden Fall ist streitig, ob der Dienststelle Liegenschaftsverwaltung die Mittel für den Bau des Gemeindehauses in Form einer Subvention oder eines anderen öffentlich-rechtlichen Beitrags zugeflossen sind und deshalb der Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen ist. Der Begriff der Subvention ist auslegungsbedürftig. Vorliegend lag keine Subvention im Sinne von Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG vor und somit ist auch keine Vorsteuerkürzung angezeigt. Abweisung der Beschwerde der ESTV.
iusNet StR 21.02.2023