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Entgeltsminderung

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Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-2572/2021

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob es sich bei der Ernte bzw. den entsprechenden Kosten auf Seiten der Beschwerdeführerin um eine Innenleistung bzw. auf Seiten der Waldeigentümer um eine Entgeltsminderung oder aber um zwei Leistungsverhältnisse, deren Entgelte miteinander verrechnet werden, handelt. Das Gericht entscheidet, dass zwischen der Holz erwerbenden Steuerpflichtigen und den Waldeigentümern vor dem Holzschlag keine Erntepauschale vereinbart wurde und demnach die Waldeigentümer das Risiko allfälliger Mehrkosten der Holzernte zu tragen haben.
iusNet StR 29.11.2022