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Ermessensveranlagungen

Anfechtung einer Ermessensveranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
In der Sache kritisiert der Beschwerdeführer, dass die Steuerverwaltung auf seine Einsprachen gegen die Ermessensveranlagungen nicht eingetreten ist, was die Vorinstanz im angefochtenen Urteil als rechtmässig beurteilt hat. Das Bundesgericht hält fest, dass eine Veranlagungsbehörde die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vornimmt, wenn der Steuerpflichtige trotz Mahnung seine Verfahrenspflichten nicht erfüllt, oder falls die Steuerfaktoren mangels zuverlässiger Unterlagen nicht einwandfrei ermittelt werden können. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 20.12.2022