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Ersatzbeschaffungsrückstellung

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Parzellierte Grundstücke, welche der Bauzone zuzuordnen sind, geniessen grundsätzlich keinen Schutz des bäuerlichen Bodenrechts (mehr). Der Ertrag aus der Veräusserung von diesen Grundstücken im Geschäftsvermögen unterliegt (im dualistischen System) der Einkommenssteuer. Um ein zweistufiges Abrechnungsverfahren geltend zu machen, muss eine explizite Willensäusserung in Bezug auf eine Privatentnahme vorliegen.
iusNet StR 26.10.2020

Steuerliche Behandlung von Ersatzbeschaffungsrückstellungen und Gewinnanteilsansprüchen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Wegfall des bodenrechtlichen Schutzes von Grundstücken im Geschäftsvermögen ändert nichts an der Qualifikation als Geschäftsvermögens. Ersatzbeschaffungsrückstellungen bei Grundstücken im Geschäftsvermögen sind bei der Einkommenssteuer aufzurechnen, sofern diese nicht mehr geschäftsmässig begründet sind. Die Ausrichtung von Gewinnanteilsansprüchen gegenüber Miterben stellt eine private Schuldentilgung und keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar.
iusNet StR 18.05.2020