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Ertrag aus unbeweglichem Vermögen

Fristwiederherstellung (Hinderungsgründe) für verspätete Rechtsmittel

Jurisprudence
Direkte Steuern
A ist Alleingesellschafter einer GmbH, die ein Hotel auf einem in seinem Privatvermögen stehenden Grundstück betreibt. Die GmbH verbuchte Mietaufwände. A deklarierte aber kein Einkommen, da er das Geld für betriebsnotwendige Auslagen des Hotels verwendet habe. Die Aufrechnung von Einkommen aus unbeweglichem Vermögen bei A erfolgte zu Recht. Er hätte Bestand und Höhe der aufgerechneten geldwerten Leistungen detailliert bestreiten müssen.
iusNet StR 28.01.2021