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Familenstiftung

Steuerbarkeit von Zuwendungen einer Familienstiftung und Nachsteuern infolge Nichtdeklaration

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Nachsteuerforderungen pro 2007 verjährt und damit untergegangen sind. Die Zuwendungen der Familienstiftungen fallen allerdings unter die Einkommensgeneralklausel von Art. 16 Abs. 1 DBG bzw. § 16 Abs. 1 StG ZH. Weil diese Zuwendungen in den Steuererklärungen nicht deklariert wurden und die Veranlagungen dementsprechend unvollständig in Rechtskraft erwuchsen, wurden für die Steuerjahre 2008 und 2009 zulässigerweise Nachsteuern verfügt.
iusNet StR 24.10.2023