Das Bundesgericht prüft, ob Zuwendungen einer Familienstiftung an die Destinatäre steuerbares Einkommen darstellen. Weil die entsprechenden Zuwendungen in den Steuererklärungen nicht deklariert wurden und die Veranlagungen unvollständig in Rechtskraft erwuchsen, ist die Zulässigkeit von Nachsteuern zu prüfen.