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Familienbeihilfe

Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach Nachzahlungen von Invaliden- und BVG-Rente, die an die Stelle von periodischen Leistungen treten, in der Steuerperiode zum Rentensatz besteuert werden, in der sie erbracht wurden.
iusNet StR 27.09.2021