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Flugzeug

Gemischte Verwendung / Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Streitig ist vorliegend der Vorsteuerabzug betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeuges. Bei Gesellschaften wie demjenigen der Beschwerdegegnerin ist zunächst zu klären, ob diese überhaupt der subjektiven Steuerpflicht unterliegen und den Vorsteuerabzug beanspruchen können, bevor die Gestaltung auf eine Steuerumgehung hin geprüft wird. Die Tätigkeit von Flugzeug-Eigentümergesellschaften kann nicht als gewerblich bezeichnet werden, soweit die Gesellschaft zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahestehende Personen eingesetzt wird. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Das Bundesgericht kann vorliegend nicht beurteilen, ob das Flugzeug zu mehr als 20% für private Zwecke benutzt wurde. Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen.
iusNet StR 24.01.2023

Geldwerte Leistung aus Anschaffung und privater Nutzung eines Flugzeuges der eigenen Flugschule

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei der Beurteilung, in welchem Umfang eine geldwerte Leistung bei der Anschaffung und dem Betrieb eines Schulflugzeuges durch die eigene GmbH vorliegt, ist in erster Linie entscheidend, ob die GmbH effektiv Eigentümerin des Flugzeuges ist. Ist sie dies nicht, stellt die Aktivierung einen Nonvaleur dar, welcher in vollem Umfang eine geldwerte Leistung an den Anteilsinhaber qualifiziert.
iusNet StR 26.10.2020