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Formalismus

Überspitzter Formalismus beim Nichteintreten auf eine Einsprache

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Verhalten der StV AR, der Beschwerdeführerin den Erhalt von Unterlagen und damit die Wahrung der gesetzlichen Einsprachefrist zu bestätigen, ihr dann wegen Fehlens ebendieser Unterlagen eine (behördliche) Nachfrist anzusetzen, auf ein fristgerechtes und begründetes Gesuch um Fristverlängerung nicht zu reagieren und schliesslich auf die Einsprache wegen Nichterfüllens der Mitwirkungspflicht durch nicht fristgerechte Einreichung dieser Unterlagen nicht einzutreten, ist zutiefst stossend und erscheint überspitzt formalistisch.
iusNet StR 28.01.2019