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Formfehler

Option und Verzugszinsen - Korrekte Berechnung des Verzugszinses

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Anlässlich einer Kontrolle bei einer im Register der Steuerpflichtigen registrierten Stiftung wurde festgestellt, dass diese bezüglich der Umsätze aus der Vermietung nicht rechtsgültig optiert habe, weil es am dafür erforderlichen offenen Ausweis der Steuer mangle. Entsprechend lägen hinsichtlich der Mieterträge von der Steuer ausgenommene Leistungen vor und es bestehe mit Blick auf die für die betreffende Liegenschaft aktivierte Anlagekosten kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
iusNet StR 28.05.2019