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Frachtvertrag

Verfügungsmacht über aus dem Ausland eingeführte Waren

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Für Transporte innerhalb der Schweiz dürfen grundsätzlich nur verzollte Fahrzeuge eingesetzt werden (verbotene Kabotage). Der Transport von leeren Anhängern durch eine im Ausland immatrikulierten Sattelzugmaschine innerhalb der Schweiz ist verboten, da die Anhänger nicht als Transportmittel verwendet werden. Die Anhänger sind dabei Waren, die innerhalb der Schweiz verschoben werden. Dass die Anhänger später wieder dem Transport von Waren dienen und dann wieder als Beförderungsmittel gelten, spielt keine Rolle.
iusNet StR 20.12.2021