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Fremdverwaltungskosten

Abzug von Kosten für die Liegenschaftsverwaltung?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Abzugsfähigkeit diverser Kosten für die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte zu beurteilen. Dabei kann der Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass die angefallenen Kosten effektiv für die Verwaltung der Liegenschaften angefallen und nicht private Lebenshaltungskosten darstellen. Daher wird die Abzugsfähigkeit verneint.
IusNet StR 24.07.2023