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Gästetaxe

Gästetaxe Graubünden, konkret Gemeinde Laax

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesrecht schützt die Gästetaxe der Gemeinde Laax als verfassungskonform, welche von Zweitwohnungseigentümern als Kostenanlastungssteuer erhoben wird. Der Gemeinde gelingt der Nachweis der zweckkonformen Verwendung der Mittel für die Tourismusförderung und die Parameter der Abgabenerhebung sind allesamt willkürfrei. Dass einzelne Gäste stärker belastet werden als andere, ist im Interesse einer praktikablen Abgabenerhebung hinzunehmen.
iusNet StR 28.10.2019