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Gebäudeversicherung

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Die Einreichung einer bloss gesamthaften Grundstückgewinnsteuererklärung für mehrere im Rahmen desselben Bauprojekts umgebaute und durch denselben Bauherrn verkaufte Stockwerkeigentumseinheiten ist unzureichend und berechtigt das Steueramt zur Vornahme einer Ermessensveranlagung.
iusNet StR 26.10.2020