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gebundene Selbstvorsorge

Gebundene Selbstvorsorge und kleine Arbeitsentgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Steuer für kleine Arbeitsentgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist "ohne Berücksichtigung der übrigen Einkünfte, allfälliger Berufskosten und Sozialabzüge" zu erheben, d.h. vom Arbeitgeber als Quellensteuer abzuführen. Das Bundesgericht kommt in seinem zur Publikation vorgesehenen Entscheid zum Schluss, dass angesichts der Bedeutung des Aufbaus einer gebundenen Selbstvorsorge bei Fehlen des beruflichen Vorsorgeschutzes es sich rechtfertigt, solche Einkünfte bei der Berechnung des abzugsfähigen sog. grossen Säule 3a-Beitrags zu berücksichtigen.
iusNet StR 25.10.2022