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Geschäftsbetrieb

Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit von Belegärzten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer übte ein privatärztliche Tätigkeit in der S AG in Pfäffikon SZ aus und war akkreditierter Belegarzt in der im Kt ZH gelegenen Klinik Y, wo ihm jeweils ein Operationsraum für einen bestimmten Zeitraum mit der für den chirurgischen Eingriff erforderlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Da A nicht in ein arbeitsorganisatorisches Abhängigkeitsverhältnis eingebunden war, erachtete das BGr die Tätigkeit von A als Belegarzt in der Klinik Y als selbstständige Erwerbstätigkeit und bejahte das Vorliegen einer Betriebsstätte im Kt ZH, da A eine permanente, qualitativ und quantitativ erhebliche Tätigkeit in der Klinik Y ausübt.
iusNet StR 13.12.2019