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gesetzlichen Vermutung

Abgrenzung Nachsteuer und vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen bei Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Kann dem überlebenden Ehegatten nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass Vermögenswerte ihm zuzurechnen sind, so kann er unter Umständen anteilsmässig trotzdem für eine zehnjährige Nachsteuerperiode anstelle von drei Jahren bei der Nachbesteuerung in Erbfällen herangezogen werden aufgrund der gesetzlichen Vermutung, dass Miteigentum beider Ehegatten anzunehmen ist, wenn ein Vermögenswert nicht eindeutig dem einen oder anderen zugeordnet werden kann.
iusNet StR 25.05.2020