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gewerbsmässig

Liegt beim Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit vor?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Handel mit Devisen und Derivaten kann eine selbständige Erwerbstätigkeit darstellen. Hierfür müssen die bekannten Kriterien in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sein. Ausserdem gewichtete das BGr in der Beurteilung insbesondere die eingegangenen Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital sowie von Derivaten für Spekulationszwecke. Die Deklaration der selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Beschwerdeführer wurde für die Qualifikation als nicht massgebend erachtet.
iusNet StR 23.09.2021

Betriebserfordernis bei Liegenschaftenverwaltung und -handel

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_1/2020 und 2C_2/2020

Die steuerneutrale Umwandlung einer Personenunternehmung in eine juristische Person unterliegt strengen Voraussetzungen, der Begriff des Betriebs ist enger ausgestaltet als jener der selbständigen Erwerbstätigkeit. Damit die gewerbsmässige Verwaltung eigener Immobilien als Betrieb qualifiziert, muss eine grosse Zahl von Liegenschaften durch eigene Dienstleistungen (Vermietung, Verwaltung) betreut werden. Das Betriebserfordernis gilt auch für den gewerbsmässigen Immobilienhandel.
iusNet StR 24.06.2020