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gewerbsmässiger Immobilienhandel

Betriebserfordernis bei Liegenschaftenverwaltung und -handel

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_1/2020 und 2C_2/2020

Damit die gewerbsmässige Verwaltung eigener Immobilien als Betrieb qualifiziert werden kann, muss eine grosse Zahl von Liegenschaften durch eigene Dienstleistungen (Vermietung, Verwaltung) betreut werden. Das Betriebserfordernis gilt auch für den gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel.
iusNet StR 24.06.2020