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Gewinngeeignetheit

Selbständige Erwerbstätigkeit oder Liebhaberei

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ob ein Betrieb objektiv geeignet ist, einen Gewinn zu erzielen ist aufgrund einer individuellen betriebswirtschaftlichen Analyse festzustellen. Ohne Gewinngeeignetheit und Gewinnerzielungsabsicht kann keine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegen und die daraus resultierenden Verluste können steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden. Prozesskosten sind als Liegenschaftenunterhalt nur dann abzugsfähig, wenn das Verfahren der Sicherung des Grundeigentums dient und nicht offensichtlich aussichtslos ist.
iusNet StR 25.02.2022

Abgrenzung selbständige Erwerbstätigkeit vs. Liebhaberei bei einem Hotel- und Gastrobetrieb im gehobenen Segment

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr hatte zu prüfen, ob der Steuerpflichtige einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Er investierte erhebliche eigene Mittel in den Aufbau und den Betrieb eines Hotel- und Gastrobetriebs im gehobenen Segment. Trotz Dauerverlust bejahte das BGr sowohl die Gewinngeeignetheit als auch die Gewinnerzielungsabsicht. Ausschlaggebend war der Umsatz, welcher auf eine ernsthafte betriebliche Betätigung hinwies.
iusNet StR 25.08.2020