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Gewinnungskosten

Anwaltskosten für die Durchsetzung von nachehelichen Unterhaltszahlungen sind keine Gewinnungskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei den nach Art. 25 DBG abziehbaren Gewinnungskosten handelt es sich um Kosten, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann und die im Wesentlichen auf die Erzielung des Einkommens, das zu versteuern ist, zurückzuführen sind oder durch dieses verursacht werden. Verfahren im Eherecht regeln sämtliche Aspekte, die sich aus der Beendigung des gemeinsamen Lebens ergeben. Diese Vielzahl der sich stellenden Rechtsfragen verhindert die Herstellung eines direkten und engen Zusammenhangs zwischen den Anwaltskosten und der Einkommenserzielung durch die Unterhaltsbeiträge. Anwaltskosten sind deshalb keine abzugsfähigen Gewinnungskosten.
iusNet StR 21.02.2023

Abzug von Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Steuerpflichtiger, der einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann die Kosten für die Benutzung seines Privatfahrzeugs als Gewinnungskosten für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte abziehen, wenn er dadurch seine Fahrzeit um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzen kann. Der Steuerpflichtige sollte jedoch auch analysieren, ob Hybridlösungen (Kombination von Privatfahrzeug und öffentlichen Verkehrsmitteln) möglich sind.
iusNet StR 25.04.2022

Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Für die Qualifikation von Gerichtskosten als Vermögensverwaltungskosten ist erforderlich, aber nicht hinreichend, dass diese Aufwendungen zur Bewahrung von Vermögenswerten getätigt werden. Der in Art. 32 Abs. 1 DBG statuierte Abzug von Kosten für die Vermögensverwaltung beim beweglichen Privatvermögen in Bezug auf Gerichtskosten greift nur, wenn das Vermögen, dessen Bewahrung mit dem Gerichtsverfahren angestrebt wird, in erster Linie - wenn auch allenfalls nur mittelbar - mit der Erzielung von steuerbaren Erträgen aus Privatvermögen in Zusammenhang steht.
iusNet StR 13.12.2019