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glaubhaft machen

Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten als Liegenschaftsunterhalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Anwalts- und Gerichtskosten in einem Bauprozesse gelten als abziehbare Unterhalts- bzw. Liegenschaftsverwaltungskosten, wenn die durch das angefochtene Bauvorhaben ausgehende Beeinträchtigung für das eigene Grundstück im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung glaubhaft erschien.
iusNet StR 12.05.2021