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Grundrechte

Marktüblichkeit von Verzugszinsen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4452/2021

Im Bereich der MWST besteht eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Verzugszinsen. Diese weicht von der privatrechtlichen Ordnung im Wesentlichen insofern ab, als Verzugszinsen generell nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung geschuldet sind und der Zinssatz nicht auf ein subsidiäres gesetzliches Minimum von 5% festgesetzt ist. Der Verzugszinssatz von 4% ist «marktüblich» und erscheint als gesetzmässig. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.05.2022