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Hinderungsgrund

Keine Fristwiederherstellung bei fehlendem Nachweis des Verhinderungsgrundes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Wird eine Krankheit als Hinderungsgrund angerufen, muss die Beeinträchtigung derart erheblich ausfallen, dass die steuerpflichtige Person durch sie geradezu davon abgehalten wird, innert Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der notwendigen Vertretung zu betrauen.
iusNet StR 27.05.2019