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Hinterziehungsbussen

Sicherstellungsverfügung für Hinterziehungsbusse

Jurisprudence
Direkte Steuern
Da Bussen höchstpersönlicher Natur sind, haftet die Ehefrau nicht für die Hinterziehungsbusse ihres Ehemannes. Entsprechend ist die Verfügung zur Sicherstellung der mutmasslich geschuldeten Hinterziehungsbusse auch nur dem Ehemann zuzustellen. Die Steuerverwaltung muss die behauptete Busse nur glaubhaft machen.
iusNet StR 24.09.2019

Hinterziehung der Einkommenssteuer durch Unterlassung der Buchführung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Verweigerung des Abzugs der Verzugszinsen auf dem Nachsteuerbetreffnis in der Steuerperiode, in welcher die Nachsteuer veranlagt wird, ist verfassungsrechtlich haltbar. Bei der Schätzung des Einkommens nach pflichtgemässem Ermessen sind die AHV-Beiträge von Amtes wegen zu schätzen. Die Nachsteuerschuld ist für die Vermögenssteuer in der ursprünglichen Steuerperiode zu berücksichtigen. Wer einen bargeldintensiven Verkehr führt, ohne ein tagesfertiges Kassabuch zu erstellen und auch sonst die Buchführung vernachlässigt, begeht eine eventualvorsätzliche Steuerhinterziehung.
iusNet StR 11.04.2019