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ideelle Zwecke

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9C_651/2022

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach von einem eigenständigen nicht-unternehmerischen Bereich erst ausgegangen werden darf, wenn die Trennung ausreichend klar vollzogen werden kann, sei dies aufgrund einer nach aussen deutlich erkennbaren separaten Tätigkeit oder einer klaren Zweckbestimmung, die von jener der unternehmerischen Tätigkeit abweicht. Gemäss Bundesgericht kann vorliegend die ideelle Zweckbestimmung der Musicalaufführungen klar von jener der unternehmerischen Tätigkeit des steuerpflichtigen Vereins (Verkauf von Lebensmitteln etc.) unterschieden werden. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.11.2023