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Indizien einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr beurteilt, ob Stammanteile einer GmbH als Geschäfts- oder Privatvermögen qualifizieren. Das entscheidende Kriterium ist der Wille des Betroffenen, seine Beteiligungsrechte dafür zu nutzen, das Geschäftsergebnis seines eigenen Unternehmens zu verbessern. Es kommt zum Schluss, dass bei der Errichtung der GmbH ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Beteiligungen an dieser Gesellschaft und den anderen vom Beschwerdeführer betriebenen Geschäften existierte, weshalb die Stammanteilen der GmbH als Geschäftsvermögen qualifizieren.
iusNet StR 28.01.2020