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Insolvenz

Ausserordentliche Abschreibung einer Forderung von einer Gruppengesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass die Beschwerdeführerin schon zwei Jahre vor den vorgenommenen a.o. Abschreibungen wissen musste, dass die Insolvenz der Gruppengesellschaft C unabwendbar sei und ihre Forderungen nicht mehr erfüllt würden. Die Abschreibungen stehen im Widerspruch zum Periodizitätsprinzip.
iusNet StR 10.02.2020