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Interessenabwägung

Rechtliche Einordnung von Steuerrulings

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Zugleich ein Beitrag zum Vertrauensschutz im Steuerrecht

Das Einholen von Steuerrulings bzw. steuerlichen Vorabbescheiden gehört zum Alltag eines jeden Steuerberaters in der Schweiz. Sie sind nicht nur zentral für die Schweiz als Investitions- und Unternehmensstandort, sondern gleichermassen wichtig für eine effiziente und gleichmässige Steuererhebung. Bis vor Kurzem mussten sich die Gerichte praktisch nie mit der Gültigkeit von Rulings auseinandersetzen. Dies hat sich seit einigen Jahren geändert. Gesetzliche Regelungen zu Rulings sind aber immer noch die absolute Ausnahme. Eine positive Regelung ist auch verzichtbar, da die Rechtswirkungen von Rulings auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 9 BV basieren.
SJZ-RSJ 9/2021 | S. 431

Möglichkeit strafloser Selbstanzeige bei laufenden Sachverhaltsabklärungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach sich die Beschwerdeführer bei bereits laufenden Sachverhaltsabklärungen des kantonalen Steueramtes nicht durch straflose Selbstanzeige desselben Sachverhaltes der Strafverfolgung entziehen können.
iusNet StR 30.11.2020