iusNet

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Kapitaleinlage

Kapitaleinlage

Handel mit eigenen Aktien als Kapitaleinlage

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-7028_2018

Der Handel eigener Aktien gilt MWST-rechtlich als Kapitaleinlage und somit als Nicht Entgelt, solange das Unternehmen keinen systematischen, auf Ertrags- bzw. Gewinnerzielung ausgerichteten Handel mit eigenen Aktien betreibt. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.
iusNet StR 30.11.2020