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Kapitalleistung

Überbrückungsleistungen der 2. Säule

Éclairages
Direkte Steuern
Eine Überbrückungsrente ist etwas anderes als die Beiträge, welche der Steuerpflichtige und der Arbeitgeber in die 2. Säule leisten. Vorliegend hat der Einkauf in die 2. Säule zur Finanzierung einer Überbrückungsrente keinen Einfluss auf die Höhe des Vorsorgekapitals, entsprechend kann der Einkauf auch nicht steuerlich privilegiert in Kapitalform bezogen werden. Im Gegenteil, mit dem Einkauf wird eine Leistung finanziert, welche ausschliesslich als Rente bezogen werden kann und ordentlich besteuert wird.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 28.03.2022

Steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs zur Finanzierung einer Überbrückungsrente

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Überbrückungsrente dient im Falle einer Frühpensionierung dem Ersatz einer bis zum ordentlichen AHV-Alter fehlenden AHV-Rente und endet mit dem AHV-Alter. Da der Einkauf nicht Teil des Altersguthabens wird und entsprechend auch nicht als Kapitalform bezogen werden kann, ist sie rechtlich und versicherungsmathematisch etwas völlig anderes als die Beiträge, welche der Steuerpflichtige und der Arbeitgeber in die 2. Säule geleistet haben. Der Einkauf ist abzugsfähig.
iusNet StR 25.03.2022

Einkauf in Pensionskasse – Nachsteuerverfahren infolge Falschdeklaration

Éclairages
Direkte Steuern
Die Steuerbehörde darf davon ausgehen, dass die eingereichte Steuererklärung richtig und vollständig ist. Eine Pflicht zu ergänzender Untersuchung besteht nur, wenn die Steuererklärung Fehler enthält, die klar ersichtlich sind. Nur solche augenfälligen bewirken, dass keine "neue Tatsachen" vorliegen. Es braucht also eine in die Augen springende Falschdeklaration seitens der Pflichtigen, welche die Steuerbehörde bei gehöriger Sorgfalt schon im ordentlichen Veranlagungsverfahren zu zusätzlichen Abklärungen hätte veranlassen müssen.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2021