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Kapitalzufuhr

Sanierungsfreibetrag bei der Emissionsabgabe – zwingende Verrechnung mit bestehenden Verlusten?

Éclairages
Stempelabgaben
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht keine gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung von Sanierungsleistungen mit bestehenden Verlusten sah, klärt das Bundesgericht nun die mit Spannung erwartete Frage. Es kommt dabei zum Schluss, dass der Gesetzeswortlaut von Art. 6 Abs. 1 lit. k StG nicht anders interpretiert werden kann, als dass die Verrechnung von Sanierungsleistungen mit bestehenden Verlusten eine Voraussetzung darstellen muss, um in den Genuss des Sanierungsfreibetrages von CHF 10 Mio. zu kommen.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 24.10.2023