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kommerzieller Zweck

Steuerumgehung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4410/2021

Im vorliegenden Fall ist streitig, ob die Beschwerdeführerin in Bezug auf den seit dem Jahr 2015 von ihr gehaltenen Helikopter den Vorsteuerabzug infolge einer teilweisen Steuerumgehung zu korrigieren hat. Das Bundesverwaltungsgericht hält nach eingehender Sachverhaltsprüfung fest, dass eine (partielle) Steuerumgehung bei einer geschäftlichen resp. unternehmerischen Nutzung von mehr als 50 % nicht per se ausgeschlossen ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.04.2023