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konkrete, den Rechtsuchenden berührende Angelegenheit

Vertrauensschutz in Steuerrulings

Éclairages
Direkte Steuern

2C_152/2017, 2C_179/2017

Der Anspruch auf Schutz des Vertrauens in ein Ruling besteht, wenn a) sich die Auskunft auf eine konkrete Angelegenheit bezieht, b) von einer zuständigen Behörde erteilt wurde, c) die Unrichtigkeit der Auskunft nicht ohne weiteres erkennbar war, und d) im Vertrauen auf die Auskunft Dispositionen getroffen wurden, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können. Die Bindungswirkung der Auskunft entfällt, wenn e) die gesetzliche Ordnung zwischen dem Zeitpunkt der Auskunft und der Verwirklichung des Sachverhalts geändert hat.
Natalie Peter
iusNet StR 24.02.2020

Verbindlichkeiten von Steuerrulings

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_152/2017, 2C_179/2017

Die Swiss International Air Lines AG holte bei der KStV BS ein Ruling ein und setzte die Transaktion entsprechend um. Das KStV ZH, welches nach Absprache mit der KStV BS für die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2011 zuständig war, wich in der Folge vom Ruling ab. Nach Auffassung des BGr sind allerdings sämtliche Voraussetzungen für den Vertrauensschutz erfüllt, sodass sich die Swiss auf die im Ruling dargelegte steuerliche Behandlung für die Steuerperiode 2011 verlassen durfte.
iusNet StR 25.02.2020